Ab sofort gelten für Prüfungsfahrzeuge Kat. A und A beschränkt (bis 35 kW) folgende
Neuerungen:
lesen Sie hier
Somit ist kein Mindesthubraum mehr vorgeschrieben.
Prüfungsfahrzeug Kategorie A, (unbeschränkt): Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer
Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen;
Prüfungsfahrzeug Kategorie A, bis 35 kW (beschränkt): Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit
einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder
der Unterkategorie A 1.