Prüfungsfahrzeuge Kat. A und Kat. A bis 35 kW

Ab sofort gelten für Prüfungsfahrzeuge Kat. A und A beschränkt (bis 35 kW) folgende

Neuerungen:

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Somit ist kein Mindesthubraum mehr vorgeschrieben.

Prüfungsfahrzeug Kategorie A, (unbeschränkt): Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer
Motorleistung von mindestens 35 kW und zwei Sitzplätzen;

Prüfungsfahrzeug Kategorie A, bis 35 kW (beschränkt): Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit
einer Motorleistung von höchstens 35 kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder
der Unterkategorie A 1.