FAQ – Oft gefragt

Wie funktioniert der Ausweis auf Probe?

Ausweis auf Probe

Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis der Kat. A (Motorrad) oder Kat. B (Auto) beantragt, bekommt den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe (2-Phasen-Ausbildung).

Einschränkungen

Während der Probezeit darfst du dir keine groben gesetzlichen Übertretungen leisten. Andernfalls verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.

Weiterbildung

Du musst eine Weiterbildung in einem Ausbildungszentrum besuchen. Diese ist obligatorisch und findet an einem Tag (8 Std) statt. Wir empfehlen dir das Ausbildungszentrum der WAB Zentralschweiz in Ruswil.

Der unbefristete Ausweis

Nach der zweiteiligen Weiterbildung und nach Ablauf der Probezeit von drei Jahren kannst du den unbefristeten Führerausweis beim Strassenverkehrsamt beantragen.

Detaillierte Informationen: https://wabzentralschweiz.ch/wab-kurse-ruswil/wab-kurse-auto/

Was ist das grüne L?

Das "grüne L" ist ein Gerücht. Niemand muss mit einem "grünen L" fahren. Neu ist jedoch folgendes: Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals einen Lernfahrausweis beantragt, bekommt den Führerausweis für 3 Jahre auf Probe (2-Phasen-Ausbildung).

Wie viele Fahrstunden braucht es, bis ich an die Prüfung kann?

Es gibt Lernende, die bereits mit 20 Fahrstunden prüfungsreif sind - andere benötigen 50 Stunden. Grundsätzlich brauchst du so viele Fahrstunden, bis du ein selbständiger und sicherer Autofahrer bist, den man alleine auf der Strasse fahren lassen kann. Wir unternehmen alles, damit du das Autofahren rasch und effizient lernst. Es hängt vorwiegend von deiner Lernfähigkeit und deinem Einsatz ab, wann du prüfungsbereit bist. Natürlich spielt auch die Chemie eine Rolle. Wenn wir uns gegenseitig achten und respektieren, kommen wir viel schneller zum Ziel.

Darf ich mit dem Auto-Führerausweis Motorrad fahren?

Nein, das darfst du nicht. Auf der Seite «Der Weg» kannst du ermitteln, was du alles unternehmen musst, damit du den Motorrad-Führerausweis bekommst.

Was passiert wenn ich im Grundkurs das Motorrad beschädige?

Für die Haftung ist jeder Kursteilnehmer selber verantwortlich. Die Fahrschule Glanzmann weisst jegliche Haftung ab.

Muss das Motorrad auf meinen Namen eingelöst sein?

NEIN. Für die Teilnahme am Kurs benötigst du einen gültigen Lernfahrausweis und ein dem Kurs entsprechendes Motorrad, welches zum Verkehr zugelassen ist.