Altersuntersuchungen auf 75 Jahre?

Erhöhung der Limite für Altersuntersuchungen auf 75 Jahre?

Der Bundesrat sieht die Inkraftsetzung ist für Ende 2018/Anfang 2019 vor. Begründet wird dieser Einführungszeitpunkt mit den notwendigen Anpassungen der Informatiksysteme des Bundes und der Kantone. Ausserdem benötigt die Ausarbeitung der geplanten flankierenden Massnahmen zur Erhöhung der Eigenverantwortung der Seniorinnen und Senioren (regelmässige Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen wie z. B. Schreiben mit Informationen und Hinweisen zu Beratungs- und Kursangeboten) ebenfalls eine gewisse Vorlaufzeit.
Die vollständigen Ausführungen des Bundesrats dazu finden sie hier.